IM HöCKE-PROZESS äUßERT SICH DAS GERICHT ERSTMALS ZUM STRAFMAß

Der AfD-Politiker Björn Höcke soll im Mai 2021 in einer Rede die SA-Losung „Alles für Deutschland“ verwendet haben – im Wissen, dass diese verboten ist. Höcke streitet das ab. Als vor Gericht das Video seiner Rede läuft, liest Höcke in einem Geschichtsbuch.

Im Prozess gegen den AfD-Politiker Björn Höcke wegen einer verbotenen SA-Parole erwartet den Angeklagten im Fall einer Verurteilung voraussichtlich maximal eine Geldstrafe. Das Gericht erklärte, dass nach derzeitigem Stand nicht mit einer Freiheitsstrafe und damit auch nicht mit einer Aberkennung der Amtsfähigkeit Höckes zu rechnen sei, sagte Gerichtssprecherin Adina Kessler-Jensch nach Ende des zweiten Verhandlungstages. Die Staatsanwaltschaft wirft Höcke vor, in einer Rede wissentlich eine Parole der Sturmabteilung (SA) der NSDAP verwendet zu haben.

Zuvor beteuerte Höcke seine Unschuld. „Ich bin tatsächlich völlig unschuldig“, sagte Thüringens AfD-Chef. Er gab zu, die Worte gewählt zu haben. Er habe aber nicht um den geschichtlichen Zusammenhang und das Verbot gewusst, erklärte er in seiner Einlassung am Dienstag.

Zu Beginn des zweiten Prozesstages wurde ein Video der Kundgebung gezeigt, bei der der AfD-Politiker eine verbotene NS-Parole verwendet hatte. Darin waren auch Reden anderer AfD-Politiker zu sehen, unter anderem von Hans-Thomas Tillschneider. Dieser sitzt für die Partei im Landtag von Sachsen-Anhalt.

Höcke sah sich das vorgeführte Video nur teilweise an. Die übrige Zeit las er in verschiedenen Büchern, machte sich Notizen und sprach mit seinen Anwälten. In seiner Einlassung beschrieb sich Höcke zudem als einen „rechtstreuen Bürger“. Der 52-Jährige hat in der Vergangenheit auch als Geschichtslehrer gearbeitet. In den Gerichtssaal hatte er am Dienstag Bücher mitgebracht, mit denen er eigenen Angaben zufolge unterrichtet wurde und unterrichtet hat: „Weltgeschichte im Aufriss“ über die Epoche zwischen Ersten Weltkrieg und 1945, „Problemorientierter Geschichtsunterricht“ und „Weltgeschichte auffrischen“.

Die Staatsanwaltschaft wirft Höcke vor, im Mai 2021 in einer Rede in Merseburg im sachsen-anhaltischen Saalekreis die SA-Losung „Alles für Deutschland“ verwendet zu haben – im Wissen, dass diese verboten ist. Die Rede von Höcke war rund 20 Minuten lang. Der Staatsanwalt verwies auf die Reichweite des Videos. Ihm zufolge wurde es auf mehreren Plattformen im Internet verbreitet.

Der Strafrahmen für den angeklagten Fall sieht eine Geldstrafe bis drei Jahre Freiheitsstrafe vor. Falls der Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt werden würde, könnte das Gericht als Nebenfolge aussprechen, dass dem Angeklagten die aktive und passive Wählbarkeit abgesprochen wird und auch die Amtsfähigkeit. Höcke will bei der Landtagswahl in Thüringen im September als Spitzenkandidat der AfD antreten.

Der Prozess gegen den 52-Jährigen wurde am vergangenen Donnerstag eröffnet. Derzeit sind zwei weitere Prozesstermine bis Mitte Mai geplant. Bis zu einer mutmaßlichen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung. Bei der Landtagswahl in Thüringen will Höcke am 1. September als Spitzenkandidat seiner Partei ins Rennen gehen will. Die AfD ist in Thüringen vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft und wird beobachtet.

2024-04-23T11:24:38Z dg43tfdfdgfd